Sonntag, 3. Juli 2011

Der gemeine Explorer

Wo wir doch nun im vorangegangenem Post darüber berichteten, wie wir eigentlich zu Exploreren wurden, bin ich der Ansicht, dass es nun an der Zeit ist, eine weitaus wesentlichere Frage zu klären. Was um alles in der Welt ist überhaupt ein Explorer?
Wenn man es einmal genauer in Augenschein nimmt, ist einzig und allein der Name neu. Die Aktivität ansich wird schon seit einer Ewigkeit betrieben. Beispielsweise gibt es Aufzeichnungen, die sich bis ins zweite und dritte Jahrhundert zurück führen lassen, in denen es um das Aufsuchen von alten, verlassenen Stätten geht.

Die Allgemeinheit würde den Explorer wahrscheinlich unverblümt und aufgrund ihrer Ahnungslosigkeit als Einbrecher oder gar Dieb bezeichnen. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube. Mit Sicherheit erfüllt man des Öfteren den Tatbestand nach § 123 StGB, auch bekannt als Hausfriedensbruch, keineswegs jedoch den Tatbestand nach § 242 StGB ff, welcher da Diebstahl lautet. Dies würde gegen die moralischen Vorstellungen eines Explorers verstoßen, da das Entfernen oder Verändern des Vorgefundenen ist nicht Sinn und Zweck unserer Besuche. Wir dokumentieren lediglich ein Stück Geschichte, welches für den Großteil der Bevölkerung schlichtweg in Vergessenheit geraten ist oder viel zu unbedeutend ("Wen interessieren schon ein paar alte Ruinen?") erscheint.
Man könnte uns also als Archäologen der modernen Zeitgeschichte und der verloreren Orte beschreiben.
Einen großen Anreiz stellt sicher auch das Verbotene dar, die Ungewissheit, nicht vielleicht doch erwischt zu werden, obgleich es einem doch um nichts anderes geht, als das Vorgefundene in all seiner Pracht fotografisch und dokumentationstechnisch festzuhalten, auf ewig.

In diesem Sinne werde ich mich dann auch umgehend meinen Utensilien widmen, denn sie werden heute definitiv noch zum Einsatz kommen.
Auf gehts, auf bald!

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